Bebauungsplan C-Areal liegt bis 21.01.2022 öffentlich aus

Der Bebauungsplans „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“ liegt noch bis zum 21. Januar 2022 öffentlich aus. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 28. September 2021 mehrheitlich den Auslegungsbeschluss gefasst und damit die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans für die Frist von einem Monat beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf ist nun in der Zeit vom 6. Dezember bis einschließlich 21. Januar 2022 während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Lammstraße 7, 1. OG, Zimmer D 117, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme ist wegen der aktuellen Corona-Pandemie nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes unter Telefon 0721/133 6151 oder per Email: planverfahren@stpla.karlsruhe.de möglich.

Als zusätzlicher, unverbindlicher Service stehen diese Unterlagen auch online zur Verfügung.

Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung können innerhalb der Auslegungsfrist mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei der Stadt Karlsruhe – Zentraler Juristischer Dienst -, Rathaus am Marktplatz (Zimmer C 223), 76124 Karlsruhe, vorgebracht werden. Im Falle einer Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Telefon: 0721/133 3015 oder E-Mail: zjd@karlsruhe.de). Eine Äußerung ist in dieser Zeit über die Internetseite möglich